Pestizide
Weltweit kommen ca. 500 verschiedene Pestizide in über 5000 Mischprodukten zur Anwendung. Dieser Vielfalt entsprechend können Vergiftungssymptome nahezu aller elementaren Lebensvorgänge auftreten. Neben den akuten Vergiftungen sind Langzeitwirkungen von entscheidender Bedeutung. Eine beachtliche Zahl von Pestiziden haben kanzerogene (krebserzeugende), mutagene (erbgutschädigende) und reproduktionstoxische (embryo- bzw. fötusschädigende, etc.) Eigenschaften. Darüber hinaus können eine verminderte Leistung des Immunsystems, Allergien und Schädigungen des Nervensystems mit motorischen Störungen, allgemeinen Befindlichkeitsstörungen bis zu psychischen Erkrankungen durch den Kontakt mit einigen Pestiziden hervorgerufen werden. Grundsätzlich nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung mit der Häufigkeit und Intensität des Kontaktes mit Pestiziden zu. Besonders brisant ist daher die Anwendung von Pestiziden in Innenräumen. Für diesen Anwendungszweck werden die Pestizide außerdem nicht auf ihre Gefährlichkeit geprüft, weil sie keiner greifenden gesetzlichen Regelung unterliegen. Die Zulassung von Pestiziden für den Pflanzenanbau unterliegen dagegen dem Pflanzenschutzgesetz. Die Pestizid-Hersteller müssen für die Zulassung toxikologische Untersuchungen vorlegen. Nach einer Bewertung der vorgelegten Daten durch die zuständigen Bundesbehörden kann eine Zulassung für vier Jahre erteilt werden. Die Zulassung eines Pestizids bedeutet aber keinesfalls, dass das Mittel ungiftig ist. Es wird von der prüfenden Behörde lediglich davon ausgegangen, dass bei einer fachgerechten Anwendung des Mittels, der Nutzen, der aus der Anwendung resultiert, das mögliche Gesundheitsrisiko überwiegt. Bis heute sind jedoch Pestizide zugelassen, die eine kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische oder chronisch neurotoxische (nervengiftige) Wirkung haben. Gerade dieser Umstand ist von erheblicher Bedeutung für den Anwender (z.B. Landwirt), der i.d.R. davon ausgeht, dass ein zugelassenes Mittel für ihn auch ungefährlich ist. Die fehlenden gesetzlichen Regelungen, die zu sehr am möglichem Nutzen orientierte Bewertung der toxikologischen Eigenschaften (Giftwirkung) von Pestiziden und die mangelnde Übermittlung für den Laien verstehbarer Informationen über die Giftwirkungen sind Hauptursachen für die häufig gesundheitsgefährdende Praxis in der Bundesrepublik.
Weitere Infos: Informationsdienst Pestizide und Gesundheit